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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.

1.2 Abweichende Bestimmungen gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Hotelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch die Pension angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch die Bestätigung der Zimmerbuchung. – Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelannahmevertrag, sofern die Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Auf die Beherbergungsverträge sind neben den § 70 l ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden.

2.4 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

 

Preise und Leistungen

3.1 Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.                                   

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

3.3  Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate, und erhöht der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 15% anheben.

3.4  Die Preise können von der Pension geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die Pension dem zustimmt.

3.5  Rechnungen der Pension sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.Der Verzug setzt spätestens ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Der Pension bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Pension ein Mahngebühr von 5,00 € erheben.

3.6  Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Pension ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in der Pension aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

3.7  Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern.

 

Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes, Zahlung

4.1  Die Pension räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

- Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat die Pension Anspruch auf angemessene Entschädigung

-Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen ohne Frühstück, sofern die schriftliche/oder mündliche Stornierung der Buchung nach 18:00 Uhr am Vortag der Anreise oder gar nicht erbracht worden ist.

4.2  Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern die Pension dem Gast im Vertag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für die Rechtzeitig der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Pension. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

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Rücktritt der Pension

5.1  Sofern der Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach 4.2 eingeräumt wurde, ist die Pension ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Pension die Buchung nicht endgültig bestätigt.

5.2  Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die Pension gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3  Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

- höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

-  Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

- die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;

-  eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

- ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;

-  die Pension von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der Pension nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Pension gefährdet erscheinen;

-              der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

-              ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

5.4 Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.

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An- und Abreise

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Pension hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 20:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Pension das Recht, gebuchte Zimmer nach 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Pension steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension über den Ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 13:00 Uhr 50% und ab 15:00 Uhr 100% des vollen gültigen Logispreises in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

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Haftung

7.1 Die Pension haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den Gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Pension ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.3 Soweit dem Gast ein PKW-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht der Pension, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.

7.4 Weckaufträge werden von der Pension nicht ausgeführt. Schadensersatzansprüche sind daher ausgeschlossen.

7.5 Nachrichten, Post und Warensendung für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch -  gegen Entgelt die Nachsendung derselben, sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die Pension ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist, unter Berechnung einer angemessenen Gebühr, die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

7.6 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

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Pflichten und Haftung des Mieters

8.1 Für von ihm zu verantwortende Schäden an Räumlichkeiten, Mobiliar und sonstigem Inventar der Pension haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verschmutzungen des Pensionszimmers durch den Kunden, die deutlich über die üblichen Gebrauchsspuren bei Nutzung eines Pensionszimmers zum vertraglich vorgesehen Zweck hinausgehen, ist die Pension berechtigt, dem Kunden die für deren Beseitigung zusätzlich anfallenden Reinigungskosten in Höhe von 100% des regulären Zimmerpreises für eine zusätzliche Übernachtung in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren, dem Hotel der eines höheren Schadens frei.

8.2 Das Rauchen ist in sämtlichen Räumlichkeiten der Pension verboten!!! Setzt sich der Kunde über dieses Rauchverbot insbesondere in dem von ihm gebuchten Pensionszimmer hinweg, ist die Pension berechtigt, dem Kunden hierfür eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 200% des regulären Zimmerpreises für eine zusätzliche Übernachtung in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren, dem Hotel der eines höheren Schadens frei.

8.3 Für Film-& Fotoaufnahmen, die in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Pension Berghof gemacht und gewerblich genutzt werden, muss eine vorherige schriftliche Genehmigung eingeholt werden. Bei einer Veröffentlichung in jeglicher Form (Internet, soziale Netzwerke, private Homepages, Fotoportale, Printmedien etc.) hat eine Übertragung der Rechte stattgefunden und erfüllt somit den Bestand der gewerblichen Nutzung. Für die gewerbliche Nutzung unserer Räumlichkeiten entstehen unterschiedliche Gebühren, abhängig von Größe der Räumlichkeiten, sowie Dauer der Nutzung. Eine gewerbliche Nutzung  zur Produktion erotischer oder gewaltverherrlichender Bildaufnahmen ist in unseren Räumen nicht gestattet. Bei Veröffentlichung von Film- oder Fotoaufnahmen ohne schriftliche Genehmigung, liegt ein Verstoß gegen unsere AGB´s vor, welcher strafrechtlich verfolgt wird.

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Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllung- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.

9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension. Die Pension ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch im allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.4 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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